14.09.2009, 8:52 Uhr | Sebastian Knoppik, dpa
Beim Outsourcing gelten besondere Kündigungsregelungen. (Foto: Archiv)
Krise wohin man schaut. Jahrelang waren Arbeitnehmer in der gleichen Firma beschäftigt - doch irgendwann schnappt die Kostenfalle zu und der Chef entscheidet sich, ganze Abteilungen auszulagern. Der neue Arbeitgeber zahlt ein deutlich schlechteres Gehalt, Mitarbeiter können dagegen nur schwer angehen. Welche Finten Chefs finden und wie sich Mitarbeiter schützen können.
Der einzelne Mitarbeiter kann sich gegen die Auslagerung seines Arbeitsplatzes und eine damit verbundene Gehaltsverschlechterung nur schwer wehren. Meist können nur Gewerkschaft und Betriebsrat verhindern, dass die Mitarbeiter schlechter gestellt werden. "Kein Arbeitgeber wird leichtfertig Unternehmensteile outsourcen", sagt Thomas Prinz, Experte für Arbeitsrecht bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin. "Das komplizierte Arbeitsrecht in diesem Bereich führt zu einem enormen Aufwand und meist hohen Kosten."
Die gesetzlichen Regelungen für die Outsourcing genannte Auslagerung sind eigentlich klar. Der Paragraf 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches legt sie fest, wie Torsten Walter, Arbeitsrechtsexperte beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin, erklärt: "Der Arbeitnehmer ist bei einem Betriebsübergang geschützt. Der Arbeitgeber muss ihn mindestens ein Jahr lang zu den gleichen Konditionen weiterbeschäftigen."
In der Praxis ist das aber nicht immer so. "Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Arbeitgeber diese Bestimmungen legal umgehen können", sagt Jochen Homburg, Ressortleiter Betriebspolitik bei der IG Metall in Frankfurt. "Eine davon ist, dass der neue Arbeitgeber Druck auf die Mitarbeiter ausübt und mit der Entlassung nach einem Jahr droht, wenn nicht ein neuer Arbeitsvertrag zu schlechteren Konditionen bereits vorzeitig unterschrieben wird."
In anderen Fällen kommt es nach Homburgs Angaben vor, dass alle Mitarbeiter entlassen werden und nach einer bestimmten Zeit der auszulagernde Betriebsteil - mit allen Maschinen, aber ohne Mitarbeiter - verkauft wird. Eine weitere Möglichkeit könne die Gründung einer Transfergesellschaft sein, in der die Mitarbeiter zunächst "geparkt" werden, erklärt Homburg.
Mitarbeiter, die von Outsourcing betroffen sind, haben einen besonderen Kündigungsschutz, wie DGB-Arbeitsrechtler Walter erklärt: "Ein Arbeitnehmer darf nicht aufgrund des Betriebsübergangs entlassen werden." Gegen das Outsourcing selbst kann man sich nur bedingt wehren. Zwar kann der Mitarbeiter innerhalb eines Monats dagegen Widerspruch einlegen. Dann gilt aber der besondere Kündigungsschutz nicht mehr.
"Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter umfassend über die Auswirkungen einer Auslagerung informieren", betont Thomas Prinz von der BDA: "Wenn ein Mitarbeiter nachweisen kann, dass diese Information nicht ausreichend erfolgt ist, bedeutet dies aufgrund der ausufernden Rechtsprechung zum Umfang der Informationspflichten für den Arbeitgeber eine erhebliche Rechtsunsicherheit."
Für den Arbeitnehmer allerdings bietet sich dadurch eine Möglichkeit, sich im Nachhinein doch noch gegen die Auslagerung zu wehren. Bekommt der Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht Recht, gilt rechtlich das alte Arbeitsverhältnis mit dem ursprünglichen Arbeitgeber weiter. Und er muss das in dieser Zeit entgangene Gehalt nachzahlen. Arbeitsrechtler Walter empfiehlt Arbeitnehmern, auf das Auskunftsrecht zu bestehen: "Man sollte auf jeden Fall umfassende Informationen einholen."
Gewerkschaften und Betriebsrat haben Jochen Homburg zufolge die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber die Einzelheiten einer Ausgliederung im Rahmen eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans zu verhandeln: "Wann der Arbeitgeber zu solchen Verhandlungen verpflichtet ist, hängt von der Unternehmensgröße und der Anzahl der auszugliedernden Mitarbeiter ab."
Auch viele Arbeitgeber sehen Outsourcing nicht euphorisch: "Wegen der hohen Kosten lassen sich durch Outsourcing erhoffte Einsparungen erst auf lange Sicht erzielen", sagt Thomas Prinz. Laut einer aktuellen Studie des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung im Auftrag des Vereins deutscher Ingenieure ist die Produktivität von Unternehmen oft umso geringer, je mehr Geschäftsprozesse sie outsourcen. Dieses Problem macht Gewerkschafter Homburg an einem Beispiel deutlich: "In der Automobilindustrie etwa kann kein Fahrzeug mehr ohne Zulieferindustrie gebaut werden." Dies könne im Extremfall dazu führen, dass die Unternehmen nicht mehr wissen, wie ein bestimmtes Produkt hergestellt wird: "In der Autobranche wurden daher auch schon ausgelagerte Produktionen wieder zurück ins Unternehmen geholt."
Insbesondere in der derzeitigen Wirtschaftskrise lohne sich Outsourcing für die meisten Unternehmen wegen der hohen Kosten nicht, wie Homburg erklärt. Auch in Zukunft müssen sich nach Meinung des Gewerkschafters Arbeitnehmer aber auf Outsourcing einstellen: "Ich rechne damit, dass es wieder mehr Auslagerungen geben wird, wenn die Konjunktur anzieht."
Sebastian Knoppik, dpa
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstössige Inhalte enthält.

Wichtige Orientierungshilfen für den Fall der Kündigung. Was Sie jetzt tun können. eBook Download
Lob oder verbale Klatsche: Wie gut können Sie Arbeitszeugnisse entschlüsseln? Quiz
Informieren Sie sich hier schnell und einfach über Ihre Konkurrenz und Partner. mehr
Aus für Yes Torty & Co.: Marketing-Experte erklärt, woran das liegt. Business-Blog
Der Hexaglot Dialogue übersetzt ganze Sätze in drei Sprachen, frei formuliert ! nur 134,95 €