30.01.2009, 17:30 Uhr | t-online.de/business / dpa-tmn
In vielen Firmen gilt ein generelles Verbot für private E-Mails. (Foto: Imago)
Am Arbeitsplatz private E-Mails schreiben - das ist vielen Chefs ein Dorn im Auge. Der Umfrage „IT-Security 2008“ der Zeitschrift "InformationWeek" und der Beraterfirma Steria Mummert Consulting in Hamburg zufolge sind in knapp der Hälfte der deutschen Unternehmen private E-Mails verboten. In wiederum der Hälfte dieser Firmen wird die Einhaltung des Verbots demnach auch kontrolliert. Wir erklären, wann Chefs den persönlichen E-Mail-Verkehr der Mitarbeiter überwachen und schwarze Schafe abstrafen dürfen.
Per E-Mail das Wochenende planen?
Für die Untersuchung wurden knapp 470 Manager und Sicherheitsverantwortliche aus dem IT-Bereich in Deutschland befragt. Auch wenn es für viele Beschäftigte selbstverständlich ist, per E-Mail eine Verabredung nach Feierabend zu bestätigen oder das Wochenende zu planen – ohne eine Freigabe der privaten Internetnutzung begeben sich Arbeitnehmer auf dünnes Eis. Für klare Verhältnisse sorgen Chefs beispielsweise mit einer eindeutigen Betriebsvereinbarung.
Abmahnung oder Kündigung droht
Wer trotz eines Verbots private E-Mails am Arbeitsplatz schreibt, riskiert nach Angaben von "InformationWeek" eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Als verboten gilt die private Internet-Nutzung bereits, wenn sie nicht ausdrücklich im Betrieb erlaubt ist. Dies gehe aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt hervor. Im Falle eines ausdrücklichen Verbots dürfe der Arbeitgeber auch überwachen, ob sich die Mitarbeiter daran halten.
Keine Kontrolle ohne Betriebsvereinbarung
Informationen des Verlags für die Deutsche Wirtschaft in Bonn zufolge darf der Chef dann mit Zustimmung des Betriebsrats die Verbindungsdaten im Internet überprüfen. Dazu gehören auch Verweildauer, Datum und Uhrzeit beim Versenden von E-Mails, die Anzahl der Anhänge, die Empfängerdaten und der Inhalt der E-Mails. Ohne Betriebsvereinbarung darf diese Kontrolle aber nicht sein.
Freie E-Mail-Accounts für Mitarbeiter
Unternehmen, die nicht gleich die private Nutzung verbieten wollen, können laut Steria Mummert Consulting beispielsweise der Belegschaft freie E-Mail-Accounts anbieten, separate Privatadressen zur Verfügung stellen oder Betriebsvereinbarungen treffen, in der die Mitarbeiter einer zentralen Archivierung zustimmen.
Erlaubte E-Mails dürfen nicht gespeichert werden
Hat ein Unternehmen den privaten E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz freigegeben, dürfen nach "InformationWeek" die Mitteilungen weder überwacht noch zentral gespeichert werden. Denn die Unternehmen würden durch eine solche Erlaubnis zu geschäftsmäßigen Anbietern von Telekommunikationsdiensten, erklärt Birgit Eckmüller von Steria Mummert Consulting. Sie unterlägen daher rechtlichen Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Telekommunikationsgesetz.
Fernmeldegeheimnis beachten
Entscheidend für die juristische Bewertung der E-Mail-Überwachung sei, so der Verlag für die Deutsche Wirtschaft, ob diese mit Wissen der Mitarbeiter geschehe und es eine entsprechende Vereinbarung im Betrieb gebe, sagt auch Arbeitsrechtsexperte Rüdiger Helm. Das gilt ebenso, wenn privates Surfen im Internet und die Nutzung des E-Mail-Programms im Betrieb grundsätzlich erlaubt sind. In diesem Fall würde der Chef zum Beispiel mit dem Lesen der E-Mails gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen.
t-online.de/business / dpa-tmn
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