Private E-Mails am ArbeitsplatzWann der Chef mitlesen darfErschienen am 30. Januar 2009 | t-online.de/business / dpa-tmn
Regeln - In welchen Fällen Chefs E-Mails überwachen dürfen Stress mit dem Chef? - Wann der Chef kündigen darf Zum Durchklicken - Mitarbeiterüberwachung: Was der Chef darf Der "Arschloch-Faktor" - Schwierige Mitarbeiter erkennen Zum Durchklicken - Was Sie bei Konflikten im Job tun können Aufgepasst! - Die schlimmsten Fallen im Job Download - eBook Alles unter Kontrolle
Per E-Mail das Wochenende planen?Für die Untersuchung wurden knapp 470 Manager und Sicherheitsverantwortliche aus dem IT-Bereich in Deutschland befragt. Auch wenn es für viele Beschäftigte selbstverständlich ist, per E-Mail eine Verabredung nach Feierabend zu bestätigen oder das Wochenende zu planen – ohne eine Freigabe der privaten Internetnutzung begeben sich Arbeitnehmer auf dünnes Eis. Für klare Verhältnisse sorgen Chefs beispielsweise mit einer eindeutigen Betriebsvereinbarung.
Abmahnung oder Kündigung drohtWer trotz eines Verbots private E-Mails am Arbeitsplatz schreibt, riskiert nach Angaben von "InformationWeek" eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Als verboten gilt die private Internet-Nutzung bereits, wenn sie nicht ausdrücklich im Betrieb erlaubt ist. Dies gehe aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt hervor. Im Falle eines ausdrücklichen Verbots dürfe der Arbeitgeber auch überwachen, ob sich die Mitarbeiter daran halten.Keine Kontrolle ohne BetriebsvereinbarungInformationen des Verlags für die Deutsche Wirtschaft in Bonn zufolge darf der Chef dann mit Zustimmung des Betriebsrats die Verbindungsdaten im Internet überprüfen. Dazu gehören auch Verweildauer, Datum und Uhrzeit beim Versenden von E-Mails, die Anzahl der Anhänge, die Empfängerdaten und der Inhalt der E-Mails. Ohne Betriebsvereinbarung darf diese Kontrolle aber nicht sein.Download - eBook Alles unter Kontrolle Download - eBook Abmahnung und Kündigung - was tun? Freie E-Mail-Accounts für MitarbeiterUnternehmen, die nicht gleich die private Nutzung verbieten wollen, können laut Steria Mummert Consulting beispielsweise der Belegschaft freie E-Mail-Accounts anbieten, separate Privatadressen zur Verfügung stellen oder Betriebsvereinbarungen treffen, in der die Mitarbeiter einer zentralen Archivierung zustimmen.Erlaubte E-Mails dürfen nicht gespeichert werdenHat ein Unternehmen den privaten E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz freigegeben, dürfen nach "InformationWeek" die Mitteilungen weder überwacht noch zentral gespeichert werden. Denn die Unternehmen würden durch eine solche Erlaubnis zu geschäftsmäßigen Anbietern von Telekommunikationsdiensten, erklärt Birgit Eckmüller von Steria Mummert Consulting. Sie unterlägen daher rechtlichen Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Telekommunikationsgesetz.Fernmeldegeheimnis beachtenEntscheidend für die juristische Bewertung der E-Mail-Überwachung sei, so der Verlag für die Deutsche Wirtschaft, ob diese mit Wissen der Mitarbeiter geschehe und es eine entsprechende Vereinbarung im Betrieb gebe, sagt auch Arbeitsrechtsexperte Rüdiger Helm. Das gilt ebenso, wenn privates Surfen im Internet und die Nutzung des E-Mail-Programms im Betrieb grundsätzlich erlaubt sind. In diesem Fall würde der Chef zum Beispiel mit dem Lesen der E-Mails gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen.
Quelle: t-online.de/business / dpa-tmn | .
Anzeige.
. eBook ShopAktueller Überblick der Steueroasen: Vorteile, Nachteile, Kosten. . Video: ArbeitsrechtMüssen Mitarbeiter Mehrarbeit akzep- tieren? Experte erklärt Regelungen. . .
. .
t-online.de shop
. | |||||||||||||||||
Login |
FIRMENAUSKUNFT |
eBOOK-ABFRAGE |
NETZWERK & PARTNER
BUNTE.deMARKTPLÄTZE
Scout 24TELEKOM PRODUKTE
DSLDAS UNTERNEHMEN
Deutsche Telekom AGSERVICE
KontaktAnzeige
|