QuizVerstehen Sie Arbeitszeugnisse?aktualisiert am 02. Dezember 2009 | t-online.de/business
HIER GEHT'S ZUM QUIZ t-online.de Shop LCD- und Plasma-Fernseher zu Top-Preisen t-online.de Shop Top-Angebote: Drucker, Fax und Kopierer t-online.de Shop Konferenztelefon Versteckte BotschaftenAuch die Erläuterung "Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt" wirkt auf den Laien nicht unbedingt anstößig. Doch was so nett klingt, verbirgt tatsächlich eine Botschaft, die nichts Gutes über den Mitarbeiter verrät. Testen Sie, wie gut Sie die Sprache in Arbeitszeugnissen verstehen.Schlechte Leistung ausklammernDie Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 26. November 63, DB 1964, S. 517) besagt, dass Zeugnisse generell wohlwollend ausgestellt werden sollen, selbst dann, wenn ein gutes Zeugnis nach den Leistungen und dem Verhalten des Arbeitnehmers gar nicht gerechtfertigt ist. Die Rechtsprechung geht laut dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft davon aus, dass jeder Mitarbeiter zumindest mit "befriedigend" bewertet werden sollte.Zum Durchklicken - Zehn populäre Irrtümer in Sachen Arbeitszeugnis Zum Durchklicken - Die Geheimcodes in Zeugnissen Wahrheitsgemäße DarstellungDeutlich schlechtere Benotungen könnten kaum als wohlwollend verstanden werden, so der Fachverlag. Aber natürlich sollten Zeugnisse auch der Wahrheit entsprechen. Personalverantwortliche sollten also Vorsicht walten lassen, wenn sie Zeugnissen für ausscheidenden Mitarbeiter niederschreiben."Sehr gut" nur für nachweisbare SpitzenleistungenAuf ein "sehr gut" im Zeugnis haben Mitarbeiter laut dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft keinen Anspruch. Beurteilt der Chef die Arbeitsleistung als "gut", kann der Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres darauf bestehen, dass die Einschätzung noch besser ausfällt. Hat aber ein Angestellter tatsächlich Spitzenleistungen erbracht und kann das auch nachweisen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Zeugnis zu ändern.Kein echter GeheimcodeDa Chefs unter sich die tatsächlich schlechte Leistung eines Mitarbeiters nicht unter den Tisch fallen lassen wollen, hat sich im Laufe der Zeit eine eigene Sprache entwickelt. Sicherlich, es existiert kein echter Geheimcode unter den Zeugnisschreibern. Aber letztlich hat sich ein Sprachgebrauch eingebürgert, der durch Zeugnisleser nur schwer entschlüsselt werden kann, schreibt Dr. Günter Huber in seinem Ratgeber "Mein Arbeitszeugnis", erschienen im Haufe-Verlag.Download - eBook Mein Arbeitszeugnis Download - eBook Taschenguide Arbeitszeugnisse
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