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Schutz vor der Altersarmut

Erschienen am 14. Februar 2008 | t-online.de/business / dpa-tmn
Arm im Alter? (Foto: Imago)
Arm im Alter? (Foto: Imago)
Ob Friseursalon, Arztpraxis oder Anwaltskanzlei - der Sprung in die berufliche Selbstständigkeit ist für viele Menschen die Erfüllung eines Lebenstraums. Für wieder andere, wie freie Autoren, selbstständige Fotografen oder freie Regisseure mag die Selbstständigkeit auch nur ein notwendiges Übel sein. Letztlich macht das für die Rente aber keinen Unterschied, denn wer auf eigene Rechnung arbeitet, muss sich bei der Altersvorsorge um alles selbst kümmern. Welche Vorsorgestrategie die richtige ist, hängt vor allem von der Berufsgruppe und dem Einkommen ab. Zwei Möglichkeiten sind die freiwillige Versicherung im gesetzlichen System und die staatlich geförderte Basisrente, das Gegenstück zur Riesterrente.


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Auf sich allein gestellt

"Anders als bei Angestellten, wo der Arbeitgeber die Rentenbeiträge direkt vom Gehalt abzieht, muss sich der Selbstständige komplett selbst um seine Altersvorsorge kümmern", sagt Isabell Pohlmann von der Stiftung Warentest in Berlin, die ein Buch zum Thema verfasst hat. Das zeigt auch eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, in der die Absicherungssysteme europäischer Länder verglichen wurden.

Soziale Sicherungssysteme erfassen Selbstständige nicht

Demnach stellt Deutschland eine Besonderheit in Europa dar, denn Selbstständige werden hierzulande von den sozialen Sicherungssystemen in der Regel nicht erfasst. Vor allem die neuen "Solo-Unternehmer", die es seit den 90er Jahren zunehmend gibt, seien besonders schlecht abgesichert. In anderen Staaten seien sie besser in die soziale Absicherung integriert. Und so sind sie besonders schlecht auf ihre Rente vorbereitet. Nach Einschätzung des "Spiegels" wird Altersarmut zukünftig ein Massenphänomen werden. Denn wer aufgrund seiner beruflichen Situation über mehrere Jahre hinweg nicht in die Rentenkasse einzahlen konnte, oder die Lücken nicht mit Lebensversicherungen oder Immobilien füllen konnte, wird später schlecht dastehen.

Freiwillig in Rentenkasse einzahlen

"Wer bereits Anfang vierzig ist, der kommt auf keinen grünen Zweig mehr. Der hat so gut wie keine Chance, verlorenen Ansparzeit wieder aufzuholen", schreibt der Spiegel. Rechtzeitig fürs Alter vorsorgen lohnt sich daher unbedingt. So gibt es für Selbstständige die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es dann auch Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, sagt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Manche Berufsgruppen sind zur Einzahlung sogar verpflichtet. "Das gilt etwa für selbstständige Handwerksmeister, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, in den ersten 18 Berufsjahren", erläutert Pohlmann. Aber auch andere Berufsgruppen wie selbstständige Hebammen, Krankenschwestern oder Lehrer sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber kommen um die gesetzliche Rente nicht herum.

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Lieber private Angebote nutzen

Trotz des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit gibt es aber Experten, die vor allem Besserverdienenden vom freiwilligen Eintritt in die gesetzliche Versicherung abraten: "Man sollte jede Möglichkeit nutzen, nicht in die Klauen der gesetzlichen Rentenversicherung zu kommen", rät Michael Huber, Leiter der Niederlassung Frankfurt des Vermögenszentrums (VZ). Im Vergleich zu privaten Vorsorgeprodukten habe die gesetzliche Rente eine schwache Rendite, so das Argument des Experten. Zudem sei sie unflexibel: "Bei anderen Vorsorgestrategien kann ich jederzeit umschichten, wenn die Wertentwicklung nicht zufriedenstellend ist. Diese Möglichkeit gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht."

Gesetzliche Rente reicht nicht aus

Ob nun im gesetzlichen System versichert oder nicht - private Vorsorge ist für Selbstständige notwendig, denn die gesetzliche Rente reicht allein in der Regel nicht aus. Nach Expertenmeinung sollten die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte dabei erste Wahl sein. Und was für gesetzlich Rentenversicherte - grob gesagt - der Riester-Vertrag ist, ist für Selbstständige die Basis- oder Rüruprente. In Einzelfällen können auch Selbstständige in den Genuss der Riesterrente kommen, so etwa selbstständige Publizisten, die über die Künstlersozialkasse freiwillig gesetzlich versichert sind.

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Aufgaben der Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt nach eigenen Angaben dafür, dass "selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie bezuschusst die Beiträge ihrer Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Selbständigen Künstlern und Publizisten, die in der KSK sind, steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK stockt die Beträge auf aus einem Zuschuss des Bundes (20 %) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 %), die Kunst und Publizistik verwerten. Welchen Monatsbeitrag ein Künstler/Publizist im Einzelnen an die KSK zahlt, hängt von der Höhe seines Arbeitseinkommens ab.

Sonderausgaben steuerlich absetzen

Mit einem staatlich geförderten Vertrag kann der Versicherte einen bestimmten jährlich steigenden Anteil seiner Altersvorsorge als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. "Die Rüruprente ist besonders geeignet für Selbstständige, die hohe Beiträge einzahlen können. Denn durch die staatliche Förderung sind höhere Renditen als bei einer privaten Rentenversicherung möglich", sagt Pohlmann. Vor Abschluss eines Vertrags sollte man sich allerdings genau beraten lassen. "Allein die Förderung macht es noch nicht. Es kommt auf die tatsächliche steuerliche Situation im Alter an", erläutert Huber.

Aktienfonds-Sparplan in Erwägung ziehen

Neben den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten kommen auch alle anderen Anlagemöglichkeiten für Selbstständige in Frage - beispielsweise ein Aktienfonds-Sparplan. Grundsätzlich gelten hier die gleichen Grundsätze wie bei angestellten Sparern auch, wie Michael Huber erklärt: "Denn die Entscheidung für oder gegen bestimmte Anlageprodukte hängt eher von der persönlichen Risikobereitschaft als vom Status als Angestellter oder Selbstständiger ab."


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Quelle: t-online.de/business / dpa-tmn
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