Zur Startseite t-online.de
Sie sind hier: Business > Recht >

Sonn- und Feiertagszuschläge: Auch im Krankheitsfall fällig

...

Durchschnitt aller Bewertungen: 0 Sterne

(0)
Schriftgröße ändernSchriftgröße ändern Schrift
mehr drucken

Auch im Krankheitsfall fällig

06.05.2009, 14:43 Uhr | dpa-tmn

Der Krankenstand in Deutschland ist auf einem Rekordtief. (Foto: Archiv)

Der Krankenstand in Deutschland ist auf einem Rekordtief. (Foto: Archiv)

Auch ein kranker Arbeitnehmer hat Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge. Der Arbeitgeber könne sich nicht darauf berufen, dass er solche Zuschläge im Krankheitsfall üblicherweise nicht zahlt. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor (Az.: 6 Sa 175/07), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist. Von dem Grundsatz könne nur mit Hilfe einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien abgewichen werden.

In dem verhandelten Fall war eine Klägerin in den Jahren 2005 und 2006 im Dienstplan für Sonn- und Feiertagsarbeit eingeteilt gewesen. Aufgrund einer Erkrankung konnte sie teilweise an diesen Tagen nicht arbeiten. Der Arbeitgeber zahlte ihr die Sonn- und Feiertagszuschläge deshalb nicht aus. Die Arbeitnehmerin habe darauf allerdings einen Anspruch, so das Gericht. Das Entgeltfortzahlungsgesetz sehe vor, dass Zuschläge auch im Krankheitsfall gezahlt werden. Liegt wie im verhandelten Fall kein Tarifvertrag vor, könne der Arbeitgeber nicht einseitig die Zahlung der Zuschläge verweigern, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV das Urteil.

dpa-tmn  

Bitte geben Sie eine Bewertung ab

bewerten
Inhalt versenden versenden
Leserbrief an die Redaktion

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr

Artikel versenden

Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
     
 

Inhalt verlinken

 

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.

 
Bookmarken:
google
mrwong
Yahoo
DelIcioUs
oneview
MySpace
Linkarena

Kommentare (0)

Thema: "Sonn- und Feiertagszuschläge: Auch im Krankheitsfall fällig"

Es sind noch keine Kommentare zu diesem Artikel vorhanden.
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstössige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

eBook Shop

Gekündigt - was nun?

Gekündigt - was nun? (Foto: Haufe)

Wichtige Orientierungshilfen für den Fall der Kündigung. Was Sie jetzt tun können. eBook Download

Jobwechsel

Zeugnisse verstehen

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Lob oder verbale Klatsche: Wie gut können Sie Arbeitszeugnisse entschlüsseln? Quiz

Firmenauskunft

Firmenauskünfte abrufen

Firmenauskünfte (Foto: Imago)

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über Ihre Konkurrenz und Partner. mehr

Business-Blog

Nutzerfreundliche Websites

Business-Blog: Nutzerfreundliche Websites (Foto: Imago)

Struktur, Design, Sprache: Experte erklärt, worauf Sie unbedingt achten sollten. Business-Blog

t-online.de Shop

Ohne Umwege ans Ziel

Navigon 40 Premium TMC, RadarInfo, XL-Display, Bluetooth

Top-Navi mit aktivem Fahrspur- Assistenten & Karten für 43 Länder. Navigon 40 Premium

Anzeige
Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2010

Anzeige