SteuererklärungWerbungskosten richtig absetzenErschienen am 05. März 2009 | Berti Kolbow, dpa / t-online.de/business
Tipps - Steuerfreie "Geschenke" vom Chef Aufbewahren für die Steuer - Diese Fristen müssen Sie einhalten Tops und Flops - Wie viel Steuern Firmen weltweit zahlen Steueroasen - Beliebte Verstecke für Schwarzgeld Tipps - Steuerliche Regeln für teure Geschenke Download - eBook Steuerrecht
Ausgaben müssen über Pauschalbetrag liegenGrundsätzlich berücksichtigt der Fiskus alle Ausgaben, die für "den Erwerb und Erhalt von Einnahmen notwendig" sind. Wichtig ist, dass die Formulare korrekt ausgefüllt und die Aufwendungen glaubhaft belegt werden. Das gilt für all jene, deren Ausgaben über dem sogenannten Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro liegen.Pendler können gesamte Strecke abrechnenWenn aber viele Nebenkosten entstehen - bei Selbstständigen läppern sich etwa schnell Bürokosten und dienstliche Handyrechnungen -, wird dieser Betrag überschritten. "Das trifft vor allem auf alle zu, die weite Wege zur Arbeit zurücklegen", sagt Steuerberater Björn Waltemathe aus Göttingen. Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts können Pendler in der Einkommensteuererklärung wieder die gesamte Strecke statt abrechnen und in der Anlage N des Antrag (Zeile 37 bis 47) eintragen.Download - eBook Im Fadenkreuz der Steuerfahnder Arbeitsmittel angeben"Aufgrund des Urteils können Pendler für die Jahre 2007 bis 2009 im besten Fall rund 1300 Euro mehr Werbungskosten absetzen", sagt Isabell Pohlmann, Finanzexpertin der Stiftung Warentest in Berlin. Auch Aufwendungen für Arbeitsmittel werden als Werbungskosten berücksichtigt (Zeile 49 bis 50). Dazu zählen Berufskleidung, Fachliteratur, Werkzeuge oder Bürobedarf. Knifflig wird es, wenn die Utensilien prinzipiell sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, wie im Fall eines neu gekauften Computers.Private und berufliche Nutzung streng trennen"Antragsteller können dann nur Kosten in Höhe des beruflich genutzten Zeitanteils angeben", sagt Waltemathe. Einmalig angesetzt werden darf der Kaufpreis nur, wenn er unterhalb von 410 Euro lag. Kostete das Gerät mehr, muss es über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Wird der Internet- und Telefonzugang privat und beruflich genutzt, müssen die einzelnen Posten detailliert zugewiesen werden. Ist das nicht möglich, akzeptiert das Finanzamt maximal einen Pauschbetrag von 20 Euro. "Und es muss glaubwürdig sein, dass tatsächlich private Gegenstände für den Beruf benötigt werden."Auch Reisenebenkosten berücksichtigenAuch bei Aufwendungen für Dienstreisen muss der Antrag sorgfältig ausgefüllt werden. Vom Finanzamt berücksichtigt werden auch Übernachtungs- und Reisenebenkosten wie Parkgebühren, erläutert Pohlmann.Arbeitszimmer im privaten HeimMiete, Strom oder andere Kosten für ein Arbeitszimmer im privaten Heim können seit 2007 nur noch dann abgesetzt werden, wenn der Raum im Mittelpunkt der beruflichen Arbeit steht (Zeile 51). Diese für Berufsgruppen wie Lehrer nachteilige Regelung steht derzeit in Musterprozessen auf dem Prüfstand. Pohlmann rät daher, die Ausgaben für das Arbeitszimmer weiter mit in der Steuererklärung anzugeben und gegen eine mögliche Ablehnung Einspruch einzulegen - mit Verweis auf die anhängigen Verfahren.Aufwendungen für Fortbildungen und UmzügeZu den Werbungskosten zählen außerdem Beiträge zu Berufsverbänden (Zeile 48) oder Aufwendungen für Fortbildungen (Zeile 52). Für jegliche weitere Kosten, die etwa in Zusammenhang mit Steuerberatung und durch berufsbedingte Umzüge oder Kontoführung entstanden sind, ist ein Sammelplatz auf dem Formular vorgesehen (Zeile 54). Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin rät, dort nur die Gesamtsumme einzutragen und jeden Posten auf einem gesonderten Zettel aufzulisten. "Je transparenter der Antrag, desto schneller erfolgt die Bearbeitung", so die Expertin.Auch Gebühren für Depot sind WerbungskostenAuch Depotführungsgebühren sind als Werbungskosten absetzbar. Platz dafür bietet die Anlage Kap (Zeile 45 bis 52). Für Werbungskosten, die in Zusammenhang mit vermieteten Objekten entstanden sind, ist Anlage V (Zeile 33 bis 49) vorgesehen.
Quelle: Berti Kolbow, dpa / t-online.de/business |
Anzeige.
. eBook ShopAktueller Überblick der Steueroasen: Vorteile, Nachteile, Kosten. . Video: ArbeitsrechtMüssen Mitarbeiter Mehrarbeit akzep- tieren? Experte erklärt Regelungen. . .
. .
t-online.de shop
. | ||||||||||||
Login |
FIRMENAUSKUNFT |
eBOOK-ABFRAGE |
NETZWERK & PARTNER
BUNTE.deMARKTPLÄTZE
Scout 24TELEKOM PRODUKTE
DSLDAS UNTERNEHMEN
Deutsche Telekom AGSERVICE
KontaktAnzeige
|