Zur Startseite t-online.de
Sie sind hier: Business > Steuern >

Steuererklärung: Werbungskosten richtig absetzen

...

Durchschnitt aller Bewertungen: 0 Sterne

(0)
Schriftgröße ändernSchriftgröße ändern Schrift
mehr drucken

Werbungskosten richtig absetzen

05.03.2009, 11:25 Uhr | Berti Kolbow, dpa / t-online.de/business

Auch in der Krise lohnt es sich, übers Gehalt zu verhandeln.  (Foto: Imago)

Auch in der Krise lohnt es sich, übers Gehalt zu verhandeln. (Foto: Imago)

Ob Fahrtkosten oder Aufwendungen für Berufskleidung und Arbeitszimmer: Durch die so genannten Werbungskosten können Selbstständige und Freiberufler bei der Steuererklärung bares Geld sparen. Damit lassen sich die Abgaben an den Fiskus deutlich verringern. Mit den folgenden Tipps nutzen Sie die geltenden Regelungen am besten.

Ausgaben müssen über Pauschalbetrag liegen

Grundsätzlich berücksichtigt der Fiskus alle Ausgaben, die für "den Erwerb und Erhalt von Einnahmen notwendig" sind. Wichtig ist, dass die Formulare korrekt ausgefüllt und die Aufwendungen glaubhaft belegt werden. Das gilt für all jene, deren Ausgaben über dem sogenannten Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro liegen.

Pendler können gesamte Strecke abrechnen

Wenn aber viele Nebenkosten entstehen - bei Selbstständigen läppern sich etwa schnell Bürokosten und dienstliche Handyrechnungen -, wird dieser Betrag überschritten. "Das trifft vor allem auf alle zu, die weite Wege zur Arbeit zurücklegen", sagt Steuerberater Björn Waltemathe aus Göttingen. Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts können Pendler in der Einkommensteuererklärung wieder die gesamte Strecke statt abrechnen und in der Anlage N des Antrag (Zeile 37 bis 47) eintragen.

Arbeitsmittel angeben

"Aufgrund des Urteils können Pendler für die Jahre 2007 bis 2009 im besten Fall rund 1300 Euro mehr Werbungskosten absetzen", sagt Isabell Pohlmann, Finanzexpertin der Stiftung Warentest in Berlin. Auch Aufwendungen für Arbeitsmittel werden als Werbungskosten berücksichtigt (Zeile 49 bis 50). Dazu zählen Berufskleidung, Fachliteratur, Werkzeuge oder Bürobedarf. Knifflig wird es, wenn die Utensilien prinzipiell sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, wie im Fall eines neu gekauften Computers.

Private und berufliche Nutzung streng trennen

"Antragsteller können dann nur Kosten in Höhe des beruflich genutzten Zeitanteils angeben", sagt Waltemathe. Einmalig angesetzt werden darf der Kaufpreis nur, wenn er unterhalb von 410 Euro lag. Kostete das Gerät mehr, muss es über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Wird der Internet- und Telefonzugang privat und beruflich genutzt, müssen die einzelnen Posten detailliert zugewiesen werden. Ist das nicht möglich, akzeptiert das Finanzamt maximal einen Pauschbetrag von 20 Euro. "Und es muss glaubwürdig sein, dass tatsächlich private Gegenstände für den Beruf benötigt werden."

Auch Reisenebenkosten berücksichtigen

Auch bei Aufwendungen für Dienstreisen muss der Antrag sorgfältig ausgefüllt werden. Vom Finanzamt berücksichtigt werden auch Übernachtungs- und Reisenebenkosten wie Parkgebühren, erläutert Pohlmann.

Arbeitszimmer im privaten Heim

Miete, Strom oder andere Kosten für ein Arbeitszimmer im privaten Heim können seit 2007 nur noch dann abgesetzt werden, wenn der Raum im Mittelpunkt der beruflichen Arbeit steht (Zeile 51). Diese für Berufsgruppen wie Lehrer nachteilige Regelung steht derzeit in Musterprozessen auf dem Prüfstand. Pohlmann rät daher, die Ausgaben für das Arbeitszimmer weiter mit in der Steuererklärung anzugeben und gegen eine mögliche Ablehnung Einspruch einzulegen - mit Verweis auf die anhängigen Verfahren.

Aufwendungen für Fortbildungen und Umzüge

Zu den Werbungskosten zählen außerdem Beiträge zu Berufsverbänden (Zeile 48) oder Aufwendungen für Fortbildungen (Zeile 52). Für jegliche weitere Kosten, die etwa in Zusammenhang mit Steuerberatung und durch berufsbedingte Umzüge oder Kontoführung entstanden sind, ist ein Sammelplatz auf dem Formular vorgesehen (Zeile 54). Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin rät, dort nur die Gesamtsumme einzutragen und jeden Posten auf einem gesonderten Zettel aufzulisten. "Je transparenter der Antrag, desto schneller erfolgt die Bearbeitung", so die Expertin.

Auch Gebühren für Depot sind Werbungskosten

Auch Depotführungsgebühren sind als Werbungskosten absetzbar. Platz dafür bietet die Anlage Kap (Zeile 45 bis 52). Für Werbungskosten, die in Zusammenhang mit vermieteten Objekten entstanden sind, ist Anlage V (Zeile 33 bis 49) vorgesehen.

Berti Kolbow, dpa / t-online.de/business  

Bitte geben Sie eine Bewertung ab

bewerten
Inhalt versenden versenden
Leserbrief an die Redaktion

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr

Artikel versenden

Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
     
 

Inhalt verlinken

 

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.

 
Bookmarken:
google
mrwong
Yahoo
DelIcioUs
oneview
MySpace
Linkarena

Kommentare (0)

Thema: "Steuererklärung: Werbungskosten richtig absetzen"

Es sind noch keine Kommentare zu diesem Artikel vorhanden.
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstössige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

eBook Shop

Die neue Sozialhilfe

eBook: SBG XII - Die neue Sozialhilfe (Foto: Walhalla)

SGB XII: Alle Nachfolgeregelungen zum Bundessozialhilfegesetz im Überblick. eBook Download

Jobwechsel

Zeugnisse verstehen

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Lob oder verbale Klatsche: Wie gut können Sie Arbeitszeugnisse entschlüsseln? Quiz

Firmenauskunft

Firmenauskünfte abrufen

Firmenauskünfte (Foto: Imago)

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über Ihre Konkurrenz und Partner. mehr

Business-Blog

Nutzerfreundliche Websites

Business-Blog: Nutzerfreundliche Websites (Foto: Imago)

Struktur, Design, Sprache: Experte erklärt, worauf Sie unbedingt achten sollten. Business-Blog

t-online.de Shop

GPS Gefahren-Warner

POICON POI Pilot 5000+ EU GPS Gefahren-Warner für Europa

So vermeiden Sie europaweit Strafzettel und Verkehrsgefahren. POICON POI Pilot 5000+

Anzeige
Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2010

Anzeige