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Steuerbetrug

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Zasterfahndung

Erschienen am 04. Januar 2010 | FTD, Birgit Tietjen
Akribisch spüren Betriebsprüfer Fehlern in den Steuererklärungen von Firmen nach.  (Foto: Imago)
Akribisch spüren Betriebsprüfer Fehlern in den Steuererklärungen von Firmen nach. (Foto: Imago)
Steuerbetrug gilt als Volkssport und wird oft als Kavaliersdelikt gesehen. Er kostet den Staat jedes Jahr Milliarden. Doch nicht jeder kommt damit durch.






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Nicht alle wollen mit dem Fiskus teilen

Nicht jeder Schrott ist Müll. Aus alten Kabeln, Waschmaschinen oder Aludosen ist noch so mancher Euro herauszuholen. Schrotthändler etwa verdienen Geld mit dem Einsammeln und Ankauf von Altmetallen, die dann zum Weiterverkauf sortiert oder aufbereitet werden. Eine schöne Stange Geld - die nicht jeder mit dem Fiskus teilen möchte.

Betriebsprüfung entlarvt Betrüger

Auch ein Schrotthändler aus Niedersachsen wollte seine Einnahmen lieber für sich behalten. Mit gefälschten Einkaufsbelegen erhöhte er seine Betriebsausgaben, um die mit den Einnahmen verrechnen zu können. Sein Vorarbeiter gab an der Waage erfundene Namen und Adressen von angeblichen Metallverkäufern an, der Chef stellte für die angekaufte Ware einen Scheck aus - den dann jener Vorarbeiter einlöste. 50.000 Euro bis 60.000 Euro pro Jahr ergaunerten die beiden. Erst eine Betriebsprüfung brachte den Betrug ans Licht. Mehrsteuern von rund einer halben Million Euro stehen jetzt ins Haus, das Strafverfahren folgt.

Milliardenschaden durch Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist ein Volkssport. Juristisch ist es zwar eine Straftat, Geld am Fiskus vorbei zu verdienen. Wem das gelingt, der gilt im öffentlichen Ansehen aber eher als besonders gewieft denn als kriminell. Das Gemeinwesen hingegen kommt das teuer zu stehen. Rund 30 Milliarden Euro, schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft, entgehen dem Staat pro Jahr durch Steuerhinterziehung. Aufgespürt wird davon nur ein Bruchteil. Nur 1,8 Milliarde Euro, sagt Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, holt die Steuerfahndung wieder rein. "Das ist ein bescheidener Teil."

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Umsatzsteuer über Jahre runtergerechnet

Die Tricks der Betrüger sind vielfältig. Ein Altkleiderhändler aus der Nähe von Kiel verkaufte die Textilien sortiert und gebündelt an einen der größten deutschen Exporteure für Altkleider, der sie wiederum überwiegend nach Russland weiterveräußerte. Bei einem routinemäßigen Abgleich im Finanzamt des Geschäftspartners fiel einem Betriebsprüfer dann auf, dass der Altkleiderhändler offiziell pro Deal Ware im Wert von 25.000 Euro verkauft hatte. Der Russlandexporteur hatte laut seiner Rechnung aber 30.000 Euro dafür bezahlt. Die Steuerfahndung kam und prüfte. Ergebnis: der Altkleiderhändler aus Schleswig-Holstein hatte über Jahre seine Umsatzsteuer runtergerechnet. Nun muss er fast 100.000 Euro nachzahlen.

Steuerfahnder kommen nur bei schwerwiegendem Verdacht

Die Finanzämter überprüfen jede Steuererklärung zunächst mit einer sogenannten Plausibilitätsprüfung. Steuersünden von Kleinverdienern erledigt in der Regel der Innendienst. Ergibt sich aber ein schwerwiegenderer Verdacht, wird die Steuerfahndung eingeschaltet. Dann erscheinen die Fahnder überraschend mit einem Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung, das Büro oder den Betrieb. Ein Prüfer, sagt Ondracek, bringt im Schnitt rund eine Million Euro neue Steuereinnahmen im Jahr. 15.000 Strafverfahren wurden im vergangenen Jahr eingeleitet.

Kommissar Zufall prüft mit

Oft kommen die Fahnder den Betrügern nur mit akribischer Aktenarbeit auf die Schliche. Manchmal ist aber auch einfach Kommissar Zufall im Spiel. Ein Hamburger Kneipier etwa hatte dieses Pech. Bei einer routinemäßigen Betriebsprüfung hatte die Steuerprüferin schon Hunderte Belege nachgerechnet, sie war fast fertig, als ihr die Tageseinnahmen eines bestimmten Oktobertags in die Hände fielen.

Trick mit der zweiten Registrierkasse

Die lagen mit 4000 Euro zwar im Schnitt. Dennoch kam die Summe der Prüferin seltsam niedrig vor. Sie erinnerte sich nämlich, dass ein Freund genau an diesem Tag und genau in dieser Kneipe seinen 30. Geburtstag gefeiert hatte - mit einem Riesenaufwand und fast 50 Gästen. Ein kurzer Anruf bei jenem Freund bestätigte, dass schon er alleine für seine Feier mehrere Tausend Euro hingeblättert hatte. Die Prüferin fuhr zur Wohnung des Kneipiers, um ihn zur Rede zu stellen - und entdeckte in seiner Wohnküche eine weitere Registrierkasse, daneben einen Papierkorb mit Reißwolfschnipseln. Der Kneipier hatte regelmäßig Bonrollen mit nur einem Bruchteil der tatsächlichen Umsätze nacherstellt und die Originale dann geschreddert.

Am meisten betrogen wird bei der Umsatzsteuer

Die Schwelle zur Steuerkriminalität ist niedrig. Steuerhinterziehung begehen laut Ondracek "die, die Gelegenheit dazu haben". Arbeitnehmer also eher nicht, bei denen wird die Steuer gleich bei der Gehaltsabrechnung abgezogen. Hauptbetrugsfeld ist die Umsatzsteuer. Rund zehn Milliarden Euro verliert der Fiskus jährlich durch organisierten Umsatzsteuerbetrug, weitere 15 Milliarden Euro gehen dadurch verloren, dass Selbstständige oder Gewerbetreibende Einnahmen verschweigen. Fünf Milliarden Euro kostet es darüber hinaus den Staat, dass Kapitalerträge oder Spekulationsgewinne gegenüber den Finanzbehörden verschwiegen werden.

Unternehmensberater mit erfundenem Kundenstamm

Exemplarisch für den klassischen Umsatzsteuerbetrug ist der Fall eines Unternehmensberaters aus einem Vorort von Hamburg. Er gründete eine Limited, die ihm nach kurzer Zeit ihren Kundenstamm für 50.000 Euro plus 9500 Euro Umsatzsteuer verkaufte. Das Finanzamt wollte eine Umsatzsteuernachschau vornehmen und sich den Kaufvertrag anschauen. Doch unter der Adresse, die der Unternehmensberater auf seinen Schreiben angab, kannte ihn niemand. Daraufhin stellte der Sachbearbeiter fest: Die Kunden aus dem teuren Kundenstamm gab es größtenteils nicht, andere waren insolvent oder Freunde des Unternehmensberaters.

Strafverfahren droht

Die Vorsteuer aus dem Kauf des Kundenstamms wurde selbstredend nicht ausgezahlt. Und obwohl dem Unternehmensberater nur versuchte Steuerhinterziehung vorgeworfen werden kann, soll noch ein Strafverfahren eingeleitet werden. Der Prüfer hat nämlich rein zufällig noch zahlreiche weitere Belege gefunden. Und die sind wirklich Schrott.


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Quelle: FTD, Birgit Tietjen
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