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Überstunden nachweisen

Private Notizen reichen nicht

Erschienen am 04. Mai 2009 | aktualisiert am 10. Mai 2009 | dpa, t-online.de/business
Wegen der Wirtschaftsflaute werden in deutschen Firmen zurzeit weniger Überstunden gemacht.  (Foto: Imago)
Wegen der Wirtschaftsflaute werden in deutschen Firmen zurzeit weniger Überstunden gemacht. (Foto: Imago)
1600 Überstunden will ein Zeugwart angesammelt haben - und die wollte er sich von seinem Arbeitgeber denn auch entlohnen lassen. Also forderte der Mitarbeiter Geld dafür ein. Doch das Arbeitsgericht wies sein Ansinnen zurück: Eigenhändig niedergeschriebene Aufzeichnungen über Überstunden reichen nicht.

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Chef muss gegenzeichnen

Private Aufzeichnungen genügen nicht als Nachweis von Überstunden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Aufzeichnungen gegengezeichnet haben oder der Mitarbeiter zumindest beweisen können, dass der Arbeitgeber von den Überstunden gewusst und sie auch gebilligt habe (Az.: 6 Sa 337/08).

Klage abgewiesen

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage des Zeugwarts eines Amateur-Sportvereins ab. Der Kläger hatte fast 16.000 Euro als Nachzahlung für angeblich geleistete Überstunden verlangt. Konkret behauptete er, von 2004 bis 2007 fast 1600 Überstunden geleistet zu haben. Allerdings konnte er nur private Aufzeichnungen vorlegen. Der Sportverein bestritt deren Richtigkeit.

Aufzeichnungen nicht glaubwürdig

Das LAG hielt dem Kläger vor, es sei nicht glaubwürdig, dass diese hohe Zahl von Überstunden angefallen sei. Denn in diesem Fall hätte er den Verein doch darauf hingewiesen, dass sein Budget von 40 Wochenstunden nicht ausreiche. Außerdem habe er keinen detaillierten Nachweis vorgelegt, wann er die Überstunden geleistet habe. So fehlten beispielsweise bei seinen Aufzeichnungen die täglichen Pausen. Daher seien sie ohnehin unbrauchbar.



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Quelle: dpa, t-online.de/business

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