Überstunden nachweisenPrivate Notizen reichen nichtErschienen am 04. Mai 2009 | aktualisiert am 10. Mai 2009 | dpa, t-online.de/business
Stress mit dem Chef? - Wann der Chef kündigen darf Durchklicken - Mitarbeiterüberwachung: Was der Chef darf Durchklicken - Was Sie bei Konflikten im Job tun können Aufgepasst! - Die schlimmsten Fallen im Job Tipps - So meistern Sie schwierige Gespräche Download - eBook Kündigung - Rechtssicher vorbereiten und umsetzen Chef muss gegenzeichnenPrivate Aufzeichnungen genügen nicht als Nachweis von Überstunden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Aufzeichnungen gegengezeichnet haben oder der Mitarbeiter zumindest beweisen können, dass der Arbeitgeber von den Überstunden gewusst und sie auch gebilligt habe (Az.: 6 Sa 337/08).Klage abgewiesenDas Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage des Zeugwarts eines Amateur-Sportvereins ab. Der Kläger hatte fast 16.000 Euro als Nachzahlung für angeblich geleistete Überstunden verlangt. Konkret behauptete er, von 2004 bis 2007 fast 1600 Überstunden geleistet zu haben. Allerdings konnte er nur private Aufzeichnungen vorlegen. Der Sportverein bestritt deren Richtigkeit.Aufzeichnungen nicht glaubwürdigDas LAG hielt dem Kläger vor, es sei nicht glaubwürdig, dass diese hohe Zahl von Überstunden angefallen sei. Denn in diesem Fall hätte er den Verein doch darauf hingewiesen, dass sein Budget von 40 Wochenstunden nicht ausreiche. Außerdem habe er keinen detaillierten Nachweis vorgelegt, wann er die Überstunden geleistet habe. So fehlten beispielsweise bei seinen Aufzeichnungen die täglichen Pausen. Daher seien sie ohnehin unbrauchbar.
Quelle: dpa, t-online.de/business |
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