suchen mit

Weihnachtsfeier

RSS-Feed
Leserbrief
Artikel versenden
Schrift vergrößern
Schrift verkleinern
Drucken

Vorbereitung ist versichert

Erschienen am 26. November 2009 | dpa-tmn
Wer sich bei Vorbereitungen für die Weihnachtsfeier verletzt, ist versichert. (Foto: dpa)
Vorbereitungen für die Weihnachtsfeier (Foto: dpa)
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt schon bei den Vorbereitungen für die Weihnachtsfeier. Fällt beispielsweise ein Mitarbeiter beim Schmücken des Raumes von der Leiter und verletzt sich, trägt die Unfallversicherung die Behandlungskosten. Darauf weist die Unfallkasse Nord in Hamburg hin. Dagegen gilt der Versicherungsschutz nicht, wenn einzelne Mitarbeiter die Betriebsfeier in privatem Rahmen verlängern. Und auch, wer bei der Weihnachtsfeier Alkohol getrunken hat und sich dann ans Steuer setzt, riskiert den Versicherungsschutz.

Download - eBook WISO: Versicherungsberater


Anzeige
Quelle: dpa-tmn
RSS-Feed
Leserbrief
Artikel versenden
Schrift vergrößern
Schrift verkleinern
Drucken

eBook Shop

Steuerrecht (Foto: Imago)

Ratgeber: Sicherer Einstieg in die komplexe Materie des Steuerrechts.

eBook Download

.

Quiz

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Arbeitszeugnisse: Kennen Sie die geheimen Codes der Chefs?

Arbeitszeugnisse

.

FIRMENAUSKUNFT

Informieren Sie sich hier schnell und bequem über Ihre Konkurrenz und Partner.

mehr

.

Special Arbeitsrecht

Wann darf der Vorgesetzte eigentlich kündigen? Wann sind Überstunden erlaubt?

zum Special

Login

FIRMENAUSKUNFT

eBOOK-ABFRAGE


Anzeige