26.11.2009, 13:38 Uhr | dpa-tmn
Vorbereitungen für die Weihnachtsfeier (Foto: dpa)
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt schon bei den Vorbereitungen für die Weihnachtsfeier. Fällt beispielsweise ein Mitarbeiter beim Schmücken des Raumes von der Leiter und verletzt sich, trägt die Unfallversicherung die Behandlungskosten. Darauf weist die Unfallkasse Nord in Hamburg hin. Dagegen gilt der Versicherungsschutz nicht, wenn einzelne Mitarbeiter die Betriebsfeier in privatem Rahmen verlängern. Und auch, wer bei der Weihnachtsfeier Alkohol getrunken hat und sich dann ans Steuer setzt, riskiert den Versicherungsschutz.
dpa-tmn
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