
30.12.2009, 13:33 Uhr | FTD, René Martens
Vielen Unternehmen sind Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co. nicht geheuer. (Foto: Imago)
Netzwerke wie Twitter oder Facebook sind im Büro angekommen. Den Unternehmen ist das nicht geheuer. Sie entwickeln Verhaltenskodizes, um sich zu schützen.
Onlinedienste wie Facebook und Twitter bringen PR-Manager ins Schwärmen: Die sozialen Netzwerke sind für sie kostenlose Werbekanäle, sie bieten die Möglichkeit, mit Kunden direkt zu kommunizieren. Weniger groß ist die Freude, wenn die neuen Kommunikationswerkzeuge unkontrolliert genutzt werden - schließlich stehen sie ja nicht nur der Presse- und Marketingabteilung zur Verfügung. Jeder Mitarbeiter kann sich bei seinen Facebook-Freunden und Twitter-Followern über Gott und die Arbeitswelt auslassen.
Seit Neuestem bemühen auch deutsche Juristen deshalb ein Schlagwort, das sie von ihren angloamerikanischen Kollegen übernommen haben: Social Media Policy. Dahinter verbergen sich Verhaltenskodizes, mit denen sich Unternehmen schützen wollen, denen nicht wohl dabei ist, dass ihre Mitarbeiter unkontrolliert netzwerken. Die neuen Leitlinien definieren, wann und wie sich Mitarbeiter bei Twitter und Konsorten tummeln dürfen. Die gesetzliche Treuepflicht, nach der ein Arbeitnehmer keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitergeben darf, reicht nach einhelliger Meinung von IT- und Arbeitsrechtlern für Twitter & Co. nicht mehr aus.
"Deutsche Unternehmen haben da noch enormen Nachholbedarf", sagt Henning Krieg von der Frankfurter Kanzlei Bird & Bird. Der Jurist, der Mandanten in allen IT-Rechtsfragen berät, tummelt sich selbst täglich in der neuen Medienwelt - unter dem Twitter-Pseudonym kriegs_recht und als Blogger.
Prinzipiell darf jeder bei Twitter oder Facebook erwähnen, für wen er arbeitet. Offizielle und private Nutzerprofile müssten aber jeweils erkennbar sein, sagt Krieg. Es dürfe beim Nutzer keine "Zuordnungsverwirrung" entstehen. Auch Kritik am eigenen Unternehmen sei grundsätzlich durch die freie Meinungsäußerung gedeckt - wenn sie sich im Rahmen hält: "Wie weit das gehen darf, lässt sich aber nicht pauschal sagen." Wie viel getwitterte Kritik ein Unternehmen in der Praxis toleriert, hängt nicht zuletzt von der internen Kommunikationskultur ab.
Die Social-Media-Leitlinien sollen diesbezüglich Orientierungspunkte liefern. Gerade bei der Implementierung machen aber viele Firmen entscheidende Fehler: "Manche Unternehmen übernehmen Richtlinien, die sie im Internet gefunden haben, aber das ist nicht hilfreich, weil die oft nicht vollständig sind", sagt der Arbeitsrechtsexperte Niels-Ansgar Maisch aus der Düsseldorfer Kanzlei Peters Rechtsanwälte. So hänge etwa auch die Zulässigkeit von Kritik davon ab, ob jemand sie ins Netz stellt, während er am Arbeitsplatz sitzt. Damit würde er seinen Arbeitgeber in der Zeit attackieren, in der dieser ihn bezahlt - und das mit einem Gerät, das der Firma gehört.
Wenn jemand über seinen Vorgesetzten einen Satz twittere wie "Meier ist heute wieder schlecht drauf", sei das kündigungsrechtlich in der Regel unbedenklich, so Maisch. Klar sei aber auch, dass sich die Laune des Kollegen Meier aufgrund des Tweets kaum verbessern wird. Setze jemand so etwas über Twitter in die Welt, könne das zudem ein Zeichen dafür sein, "dass das Vertrauensverhältnis nicht mehr zu kitten sei". Ein Mandant seiner Kanzlei entschied sich in einem ähnlichen Fall für die fristlose Kündigung des Twitter-Nutzers. Die Sache endete mit einem Vergleich, da das Unternehmen den Mitarbeiter nicht erst abgemahnt hatte.
Andere Firmen sehen das weniger eng. Sie setzen darauf, dass Mitarbeiter im Netz nicht nur an der eigenen Markenbildung arbeiten. "Von der Reputation, die sich ein Twitterer erarbeitet hat, kann auch seine Firma profitieren", sagt Krieg. Darauf setzt etwa die SEB Bank: "Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, in sozialen Netzwerken aktiv zu werden", sagt Kimmo Best, Leiter der Abteilung Externe Kommunikation. Das ergebe sich aus dem eigenen Selbstverständnis als "moderne Bank". Die Haltung liegt nahe - twittert doch die SEB als Unternehmen seit Anfang 2009. Viele andere Banken verwendeten dagegen "viel Zeit darauf, zu überlegen, ob es sich lohnt, anstatt es einfach auszuprobieren".
Eine Erfahrung, die auch der Arbeitsrechtler teilt. "Bei den Unternehmen, mit denen ich spreche, überwiegt eher die Angst vor Missbrauch", sagt Maisch. "Die wünschen sich von uns ein Rundum-sorglos-Paket." Das heißt: ein Regelwerk, mit dem die Nutzung sozialer Netzwerke am Arbeitsplatz untersagt wird. So setzt auch die SEB Bank nicht mehr allein auf Vertrauen und führt künftig die Social-Media-Richtlinien der schwedischen Konzernmutter ein. Der Kodex wird etwa festschreiben, dass sämtliche Aussagen, die die Bank betreffen, vorher intern genehmigt werden müssen. Negative Äußerungen über Wettbewerber sind ebenfalls verboten. Für Mitarbeiter sei es leichter, wenn sie solche "Leitplanken" hätten, sagt Best.
Dass die wachsende Beliebtheit von sozialen Netzwerken nicht nur Juristen neuen Arbeit bringen kann, hat die US-Firma Socialware begriffen. Sie hat eine Plattform vorgestellt, die den Zugang zu den Netzwerken erlaubt, gleichzeitig aber automatisch die Regeln des Unternehmens umsetzt: Bestimmte Funktionen, die eine Firma nicht genutzt wissen möchte, werden dabei geblockt. So können die PR-Manager wieder etwas ruhiger schlafen.
Einer Studie des britischen Consultingunternehmens Morse zufolge verbringen etwas mehr als die Hälfte der befragten Arbeitnehmer im Büro pro Woche rund 40 Minuten mit Social-Media-Diensten. Hochgerechnet auf ein Jahr geht damit fast eine Arbeitswoche verloren. In Deutschland nutzen derzeit rund 26,7 Millionen Menschen Social-Media-Dienste. Auf Platz eins liegen zusammen die Schwesterangebote StudiVZ, MeinVZ und SchülerVZ, es folgen Wer-kennt-wen und Facebook. Der Kurznachrichtendienst Twitter hatte in Deutschland im Juli lediglich 185.000 aktive Nutzer - dies jedoch bei Wachstumsraten von über 30 Prozent im Monat.
Quelle: T-Online
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