Zur Startseite t-online.de
Sie sind hier: Business > Recht >

Urlaubsplanung im Betrieb: Gerangel um Ferientermine muss nicht sein

...

Durchschnitt aller Bewertungen: 0 Sterne

(0)
Schriftgröße ändernSchriftgröße ändern Schrift
mehr drucken

Gerangel um Ferientermine muss nicht sein

12.06.2009, 16:04 Uhr | AP / t-online.de/business

Wer die Ferien plant, sollte sich mit den Kollegen absprechen.  (Foto: Imago)

Wer die Ferien plant, sollte sich mit den Kollegen absprechen. (Foto: Imago)

Die Planung der schönsten Wochen des Jahres - in vielen Firmen ein heikles Thema. Streit zwischen Kollegen um Urlaubstermine muss aber nicht sein. Wenn darum gerangelt wird, wer wann in die Ferien fahren darf, hilft ein Blick ins Bundesurlaubsgesetz oft weiter. Die Experten des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) erläutern die wichtigsten Regelungen - damit am Ende nicht die Kündigung droht.

Chef muss entscheiden

Demnach gilt: Bekommt ein Chef mehrere Urlaubswünsche für die gleiche Zeit auf den Tisch, muss er nach sozialen Gesichtspunkten abwägen, welchem Mitarbeiter er die Ferien genehmigt. Bei der Entscheidung spielen unter anderem das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter sowie die Anzahl der Kinder sowie deren Schulpflicht eine Rolle.

"Alte Hasen" haben Vortritt

Das heißt: Der alleinstehende Mitarbeiter müsste zurückstecken, wenn die zweifache Mutter aus der gleichen Abteilung in derselben Woche Urlaub nehmen will. Darüber zu streiten lohnt nicht, so die Experten: Gegen Eltern mit schulpflichtigen Kindern haben Singles ohne Anhang, noch dazu, wenn sie recht neu in der Firma sind, so gut wie keine Chance. Altgediente Mitarbeiter haben grundsätzlich die Nase vorn, wenn sie ihren Urlaubsantrag einreichen.

Regelung unter gleichberechtigten Kollegen

Geht es bei gleichberechtigten Kollegen - jeweils mit Nachwuchs - um dieselbe Urlaubszeit, muss der Arbeitgeber klären: Für welchen Mitarbeiter handelt es sich um den ersten Urlaub dieses Jahres, für wen schon um die zweiten oder sogar dritten Ferien?

Auch Erholungsbedürftigkeit zählt

Neulinge in der Firma sollten nicht verzweifeln, wenn sie älteren Kollegen ständig den Vortritt lassen müssen. Ihnen kann diese Regelung in späteren Jahren auch einmal zugute kommen. Geraten langjährige Kollegen mit ihren Urlaubsplänen aneinander, sind nicht allein die Jahre im Job entscheidend. Zu berücksichtigen sind in dem Fall auch das Alter sowie die Erholungsbedürftigkeit des Mitarbeiters.

Rotierendes System

Kann der Ärger um Ferienwünsche vom Chef nicht zufriedenstellend gelöst werden, gibt es die Möglichkeit, den Betriebsrat einzuschalten. Urlaubspläne sind mitbestimmungspflichtig. In kleinen Betrieben, die oft keinen Betriebsrat haben, muss die Belegschaft Streit um Ferienpläne selbst lösen. In solchen Fällen kann ein rotierendes System die Lösung sein. Verreist beispielsweise Kollege Meier mit seiner Familie in der ersten Hälfte der Sommerferien, fährt Kollegin Müller eben in der zweiten in die schönsten Wochen des Jahres. Im Jahr darauf wird getauscht.

Chef darf Urlaub nur im Ausnahmefall ablehnen

Grundsätzlich gilt, dass Chefs den Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers nicht einfach ablehnen dürfen. Doch es gibt Ausnahmen - etwa, wenn die Belange eines Kollegen Vorrang haben oder dringende betriebliche Angelegenheiten dagegen sprechen. Dazu gehört etwa ein dramatisch hoher Krankenstand in der Firma. Außerdem zählen Stellen, die nicht besetzt werden können, ein aufwändiger Auftrag oder branchenbedingte Hochkonjunktur wie im Schlussverkauf zu solchen betrieblichen Ausnahmesituationen.

Eigenmächtige Auszeit gefährdet Job

Auch wenn jedem Arbeitnehmer Urlaub gesetzlich zusteht: Der Chef muss die freie Zeit gewähren. Mitarbeiter dürfen die Auszeit nicht einfach auf eigene Faust nehmen. Ein Eintrag in eine Urlaubsliste allein genügt nicht. Wer eigenmächtig in die Ferien geht, ohne dass der Arbeitgeber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, riskiert damit die fristlose Kündigung.

AP / t-online.de/business  

Bitte geben Sie eine Bewertung ab

bewerten
Inhalt versenden versenden
Leserbrief an die Redaktion

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr

Artikel versenden

Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
     
 

Inhalt verlinken

 

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel gefallen hat.

 
Bookmarken:
google
mrwong
Yahoo
DelIcioUs
oneview
MySpace
Linkarena

Kommentare (0)

Thema: "Urlaubsplanung im Betrieb: Gerangel um Ferientermine muss nicht sein"

Es sind noch keine Kommentare zu diesem Artikel vorhanden.
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstössige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

eBook Shop

Gekündigt - was nun?

Gekündigt - was nun? (Foto: Haufe)

Wichtige Orientierungshilfen für den Fall der Kündigung. Was Sie jetzt tun können. eBook Download

Jobwechsel

Zeugnisse verstehen

Nicht immer leicht zu durchblicken: Arbeitszeugnisse. (Foto: Imago)

Lob oder verbale Klatsche: Wie gut können Sie Arbeitszeugnisse entschlüsseln? Quiz

Firmenauskunft

Firmenauskünfte abrufen

Firmenauskünfte (Foto: Imago)

Informieren Sie sich hier schnell und einfach über Ihre Konkurrenz und Partner. mehr

Business-Blog

Nutzerfreundliche Websites

Business-Blog: Nutzerfreundliche Websites (Foto: Imago)

Struktur, Design, Sprache: Experte erklärt, worauf Sie unbedingt achten sollten. Business-Blog

t-online.de Shop

Ohne Umwege ans Ziel

Navigon 40 Premium TMC, RadarInfo, XL-Display, Bluetooth

Top-Navi mit aktivem Fahrspur- Assistenten & Karten für 43 Länder. Navigon 40 Premium

Anzeige
Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2010

Anzeige