Urlaubsplanung im BetriebGerangel um Ferientermine muss nicht seinErschienen am 12. Juni 2009 | AP / t-online.de/business
Elf Regeln - Wann Mitarbeiter Anspruch auf Sonderurlaub haben Foto-Show - In diesen Ländern machen Mitarbeiter am häufigsten blau Stress mit dem Chef? - Wann der Chef kündigen darf Durchklicken - Was Sie bei Konflikten im Job tun können Fettnäpfchen in Sicht - Die schlimmsten Fallen im Job Hilfreiche Tipps - So meistern Sie schwierige Gespräche Download - eBook Arbeitsrecht
Chef muss entscheidenDemnach gilt: Bekommt ein Chef mehrere Urlaubswünsche für die gleiche Zeit auf den Tisch, muss er nach sozialen Gesichtspunkten abwägen, welchem Mitarbeiter er die Ferien genehmigt. Bei der Entscheidung spielen unter anderem das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter sowie die Anzahl der Kinder sowie deren Schulpflicht eine Rolle."Alte Hasen" haben VortrittDas heißt: Der alleinstehende Mitarbeiter müsste zurückstecken, wenn die zweifache Mutter aus der gleichen Abteilung in derselben Woche Urlaub nehmen will. Darüber zu streiten lohnt nicht, so die Experten: Gegen Eltern mit schulpflichtigen Kindern haben Singles ohne Anhang, noch dazu, wenn sie recht neu in der Firma sind, so gut wie keine Chance. Altgediente Mitarbeiter haben grundsätzlich die Nase vorn, wenn sie ihren Urlaubsantrag einreichen.Regelung unter gleichberechtigten KollegenGeht es bei gleichberechtigten Kollegen - jeweils mit Nachwuchs - um dieselbe Urlaubszeit, muss der Arbeitgeber klären: Für welchen Mitarbeiter handelt es sich um den ersten Urlaub dieses Jahres, für wen schon um die zweiten oder sogar dritten Ferien?Download - eBook: Gesundheit & Arbeitsschutz Download - eBook BGB Auch Erholungsbedürftigkeit zähltNeulinge in der Firma sollten nicht verzweifeln, wenn sie älteren Kollegen ständig den Vortritt lassen müssen. Ihnen kann diese Regelung in späteren Jahren auch einmal zugute kommen. Geraten langjährige Kollegen mit ihren Urlaubsplänen aneinander, sind nicht allein die Jahre im Job entscheidend. Zu berücksichtigen sind in dem Fall auch das Alter sowie die Erholungsbedürftigkeit des Mitarbeiters.Rotierendes SystemKann der Ärger um Ferienwünsche vom Chef nicht zufriedenstellend gelöst werden, gibt es die Möglichkeit, den Betriebsrat einzuschalten. Urlaubspläne sind mitbestimmungspflichtig. In kleinen Betrieben, die oft keinen Betriebsrat haben, muss die Belegschaft Streit um Ferienpläne selbst lösen. In solchen Fällen kann ein rotierendes System die Lösung sein. Verreist beispielsweise Kollege Meier mit seiner Familie in der ersten Hälfte der Sommerferien, fährt Kollegin Müller eben in der zweiten in die schönsten Wochen des Jahres. Im Jahr darauf wird getauscht.Chef darf Urlaub nur im Ausnahmefall ablehnenGrundsätzlich gilt, dass Chefs den Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers nicht einfach ablehnen dürfen. Doch es gibt Ausnahmen - etwa, wenn die Belange eines Kollegen Vorrang haben oder dringende betriebliche Angelegenheiten dagegen sprechen. Dazu gehört etwa ein dramatisch hoher Krankenstand in der Firma. Außerdem zählen Stellen, die nicht besetzt werden können, ein aufwändiger Auftrag oder branchenbedingte Hochkonjunktur wie im Schlussverkauf zu solchen betrieblichen Ausnahmesituationen.Eigenmächtige Auszeit gefährdet JobAuch wenn jedem Arbeitnehmer Urlaub gesetzlich zusteht: Der Chef muss die freie Zeit gewähren. Mitarbeiter dürfen die Auszeit nicht einfach auf eigene Faust nehmen. Ein Eintrag in eine Urlaubsliste allein genügt nicht. Wer eigenmächtig in die Ferien geht, ohne dass der Arbeitgeber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, riskiert damit die fristlose Kündigung.
Quelle: AP / t-online.de/business |
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