Was ist im Job erlaubt?Handy aufladen, privat telefonieren, Stifte mitnehmen?Erschienen am 15. Januar 2010 | t-online.de/business
Beispiele der letzten Jahre - Kündigungen wegen Bagatellen Gründe für den Rausschmiss - Das dürfen sich Mitarbeiter nicht leisten Der "Arschloch-Faktor" - Schwierige Mitarbeiter erkennen Zum Durchklicken - Was Sie bei Konflikten im Job tun können Aufgepasst! - Die schlimmsten Fallen im Job Download - eBook Abmahnung und Kündigung - was tun?
Gericht gibt Kündigungsschutzklage stattDas Arbeitsgericht Siegen stellte sich kürzlich auf die Seite eines Mannes, der den Job verloren hatte, weil er Strom aus einer Steckdose am Arbeitsplatz gezapft hatte. Der 40-Jährige hatte seinen Elektroroller aufgeladen. Der Arbeitgeber, ein Hersteller von Regalsystemen aus Neunkirchen, hatte ihn wegen des Vorfalls fristlos entlassen. Die Siegener Richter erklärten die Kündigung für unwirksam (AZ: 1CA 1070/09). Sie betonten jedoch, dass ein "Bedienen" an den Vermögenswerten des Arbeitgebers generell selbst bei geringem Wert ein Kündigungsgrund sei.Strom für 1,8 Cent "geklaut"Der Mann war zuvor 19 Jahre lang bei dem Unternehmen beschäftigt, ohne dass es Probleme gab. Im Mai vergangenen Jahres war er mit einem "Selbstbalance-Roller" zur Arbeit gekommen und hatte das Gefährt in der Firma für 90 Minuten aufgeladen. "Laut Herstellerangaben wurde dabei Strom für 1,8 Cent verkauft", erklärte Richter Holger Perschke.Rauswurf nach 19 Jahren BetriebszugehörigkeitEs gebe zwar immer wieder Kündigungen wegen geringwertiger Vermögensdelikte, dies sei allerdings "ein Extremfall", so Perschke. Das war aber nicht entscheidend für das Urteil des Gerichts. Vielmehr sei die Kündigung deshalb ungerechtfertigt gewesen, weil der entlassene Mitarbeiter in der Vergangenheit weder ermahnt noch abgemahnt worden sei. "Der Mann hat sein ganzes Arbeitsleben bei der Firma verbracht", betonte Perschke. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Download - eBook Arbeitsrecht Download - eBook Kündigung - Rechtssicher vorbereiten und umsetzen Bagatellen reichen für KündigungDie Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegen gibt Mitarbeitern jedoch keine Entwarnung. Chefs, die einen Mitarbeiter loswerden wollen, suchen oft nach Gründen für eine verhaltensbedingte - möglichst fristlose - Kündigung, sagt Kati Kunze, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Berliner Kanzlei Steinkühler. Kleinigkeiten, über die sonst hinweggesehen würde, nähmen Arbeitgeber dann zum Anlass für eine Kündigung oder Entlassung. Viele Betroffene hingegen sehen ihre Vergehen der Expertin zufolge als Bagatelle und glauben nicht, dass diese einen Rausschmiss rechtfertigten.Diensttelefon für Privatgespräche nutzen?Ein fataler Irrtum. So kann nach Kunze schon derjenige den Job verlieren, der ohne Erlaubnis des Chefs Betriebsmittel und Firmeneigentum nutzt. Der Arbeitgeber kann demnach etwa Angestellte, die unerlaubt privat das dienstliche Telefon nutzen, fristlos entlassen. Dabei spiele es aber auch eine Rolle, ob der Arbeitgeber dies bisher generell oder in einem festgelegten Umfang gestattet oder zumindest geduldet hat, sagt Kunze. Die gleiche Regelung gelte für das Aufladen des Handys im Büro.Auch Büromaterial ist tabuAuch Büromaterial für private Zwecke zu verwenden oder gar mitzunehmen, kann die Arbeitsstelle kosten. Selbst wenn Mitarbeiter Gegenstände von geringem finanziellen Wert einsteckten, könne das als strafbarer Betrug ausgelegt werden, warnt die Arbeitsrechtlerin. Aus der Sicht des Angestellten mag es sich um Bagatellen handeln: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei in dem Fall eine außerordentliche Kündigung aber gerechtfertigt, da das Vertrauen des Arbeitgebers in den Mitarbeiter zerstört sei, so die Expertin.
Quelle: t-online.de/business |
Anzeige.
. eBook ShopAktueller Überblick der Steueroasen: Vorteile, Nachteile, Kosten. . Video: ArbeitsrechtMüssen Mitarbeiter Mehrarbeit akzep- tieren? Experte erklärt Regelungen. . .
. .
t-online.de shop
. | ||||||||||||
Login |
FIRMENAUSKUNFT |
eBOOK-ABFRAGE |
NETZWERK & PARTNER
BUNTE.deMARKTPLÄTZE
Scout 24TELEKOM PRODUKTE
DSLDAS UNTERNEHMEN
Deutsche Telekom AGSERVICE
KontaktAnzeige
|