WeihnachtsfeierPartner sind nicht mitversichertErschienen am 20. November 2009 | dpa-tmn
Download - eBook Grüße und Glückwünsche Außerdem muss die Feier allen Mitarbeitern offen stehen und nicht nur einem kleinen Kreis. Während der Weihnachtsfeier gilt der Versicherungsschutz für alle Aktivitäten, die de Zweck der Veranstaltung entsprechen: Dazu gehören Essen, Spiele, aber auch Tanzen. Ebenfalls versichert sind Tätigkeiten, die direkt mit der Vorbereitung der Feier in Zusammenhang stehen. Der Versicherungsschutz endet, wenn die Unternehmensleitung die Feier für beendet erklärt.
Quelle: dpa-tmn | eBook ShopSchwierige Lagen meistern: So werden Sie zum Vorbild für Ihre Mitarbeiter. . MotivationWas Chefs tun können, damit ihre Mitarbeiter dauerhaft Spaß an der Arbeit haben und Leistung bringen. . .
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