18.11.2008, 12:18 Uhr | t-online.de/business
Werberat rügt Fuhrpark-Unternehmen "G&M" (Foto: www.zaw.de)
Nackte Tatsachen auf Lieferwagen, Adolf Hitler und die Ahnenforschung - Unternehmen lassen sich immer wieder Erstaunliches einfallen, um Aufmerksamkeit zu erregen. Werbung muss sein, aber nicht um jedem Preis! Es gibt Grenzen des guten Geschmacks und des menschenwürdigen Miteinanders, die nicht überschritten werden dürfen. Das meint auch der Deutsche Werberat und hat erneut mehrere Firmen wegen ihrer Werbekampagnen öffentlich gerügt.
Frauenfeindlich statt originell
Eine Rüge erteilte der Werberat wegen menschenunwürdiger und frauenfeindlicher Werbung dem im süddeutschen Bönningheim ansässigen Fuhrpark-Unternehmen G&M. Die Firma wirbt auf ihren Lieferwagen mit einem nackten Frauenkörper neben dem Firmennamen G&M Fleischwaren Frischdienst und dem Text "Schönheit kommt von innen", wie der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) in Berlin mitteilte.
"Nahe gelegte Gleichstellung einer Frau mit Frischfleisch"
Die Firma habe zwar den Stempelaufdruck "Kontrollierte Qualität G&M" auf dem Frauenkörper entfernt, sei aber nicht bereit, auch auf das Nacktfoto zu verzichten. Der Werberat monierte die "nahe gelegte Gleichstellung einer Frau mit Frischfleisch".
118 Werbekampagnen geprüft
Insgesamt prüfte der Werberat im ersten Halbjahr 118 von Bürgern beanstandete Werbekampagnen. Lediglich 30 davon kritisierte der Werberat. Die meisten der betroffenen Firmen zogen ihre Anzeigen daraufhin zurück - nur wenige Unternehmen warben unverdrossen weiter und bekamen deshalb eine öffentliche Rüge.
Adolf Hitler als Blickfang
Neben G&M rügte der Werberat etwa die Griesheimer Firma Ahnenforschung, die laut ZAW Adolf Hitler auf ihrer Website als Blickfang benutzt. Dies sei "besonders zynisch und trifft insbesondere Menschen, die unter dem Rassenwahn des Nazi-Regimes zu leiden hatten".
Bezug zum Produkt fehlt
Gerügt hat der Werberat ebenso die Grey Computer Cologne GmbH (Wesseling). In den doppelseitigen Anzeigen des Anbieters von PC-Gehäusen reckte eine im Profil fotografierte nackte Frau ihre Arme in die Höhe unter der Überschrift "Spiel. Satz. Sieg". Frauenfeindlich, so entschied der Werberat: Die Anzeige missbrauche weibliche Nacktheit als Blickfang ohne irgendeinen Bezug zum beworbenen Produkt.
Frauenfeindlichkeit und Gewaltverherrlichung
Die meisten an den Werberat gerichtete Beschwerden, nämlich 41 Prozent, betreffen frauenfeindliche Anzeigen, wie der ZAW erklärte. Danach folgen die Gründe Gewaltverherrlichung, Verstoß gegen moralische Mindestanforderungen und die Nachahmungsgefahr gefährlichen Verhaltens. Verletzte religiöse Gefühle oder Männerdiskriminierung sind eher selten Anlass für Beschwerden.
t-online.de/business
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